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Nach Abschluss der Vorüberlegungen ist es sinnvoll, mindestens drei verschiedene Firmen für ein Gewerk (hier: Maler und ggf. Tischler) zu einer Ortsbesichtigung zu bestellen. Die Adressen sind entweder aus dem Branchenbuch oder durch Empfehlung von Freunden und Nachbarn zu bekommen.
Besonders in kleinen Orten sollte darauf geachtet werden, dass die Firmen sich nicht gut kennen, um Preisabsprachen zu verhindern. Die Ortsbesichtigung der einzelnen Firmen sollte zeitlich getrennt voneinander erfolgen, so dass sich die Handwerker nicht begegnen.
Bei der Ortsbesichtigung sind unbedingt jedes Mal die gleichen Leistungen zu erläutern oder die Liste ist sogar zur Weitergabe an die Handwerker kopiert. Dabei ist eine fachkundige Auflistung der einzelnen Arbeiten eher nachrangig. Die Vergleichbarkeit der Angebote ist von Bedeutung. Diese erreicht der Renovierungswillige nur, wenn er allen Firmen die gleichen Vorgaben gibt. Er nennt den Firmen die Frist zu Angebotsabgabe und bespricht den Ausführungszeitraum. Im Gespräch sollte deutlich werden, dass noch andere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert sind.
Liegen dann die Angebote vor, können die Preisunterschiede verglichen und ggf. mit dem günstigsten Anbieter noch mal über einen Nachlass gesprochen werden. Insbesondere dann, wenn andere Anbieter eine Position preiswerter angeboten haben. Kristallisiert sich eine Firma als Favorit heraus, ist jedoch nicht die preiswerteste, kann man auch dort nachfragen und verhandeln.
Ist der Renovierungswillige mit der Firma seiner Wahl einig, besteht noch die Möglichkeit, über eine Pauschalisierung der Leistung zu sprechen. Das bedeutet, der verhandelte Preis wird auf der Basis der verhandelten Leistungen festgeschrieben. Diese Auftragsart hat den Vorteil, dass bereits zur Auftragserteilung klar ist, wie hoch der Endpreis für die beschriebene Leistung ist. Der Nachteil ist, wenn die Leistung sich mengenmäßig reduziert, wird dennoch der volle pauschalierte Preis fällig. Wenn sich die Leistung vom Inhalt wesentlich ändert, muss neu über den Preis verhandelt werden.
Abschließend macht der Renovierungswillige auf Basis des verhandelten Angebots ein Auftragsschreiben, in dem die Änderungen gegenüber dem Angebot, die vereinbarten Ausführungsfristen und die Zahlungsmodalitäten genannt sind. Die Anzahl der Zwischenrechnungen sind zu besprechen und im Auftragsschreiben niederzulegen. Der Zeitpunkt der Abschlagzahlungen richtet sich nach dem Leistungsstand der Baumaßnahme. Die Schlusszahlung sollte erst nach der Abschlussbesichtigung der Arbeiten (Abnahme) und Beseitigung der gegebenenfalls festgestellten Mängel erfolgen.
Bettina Allewelt
Haus & Grund Deutschland
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