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Das richtige Angebot für
angemessene Handwerkerrechnungen
Angebotseinholung ist notwendig
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Kleines Einmaleins der Angebotseinholung - Handwerkerleistungen zu einem angemessenen Preis bekommen

 

Wenn das Haus oder die Wohnung durch neue Anstriche, neue Fliesen oder einen neuen Bodenbelag schöner werden soll, ist oft nicht klar, was das kostet. Für diese kleinen Renovierungsmaßnahmen ist es aus Kostengründen meist nicht sinnvoll, einen Architekten zu beauftragen.

 

Wichtig ist für den Renovierungswilligen vor allem, genau zu überlegen, welche Leistungen von den Handwerkern benötigt werden. Ratsam ist es, eine Liste mit Leistungspositionen zu erstellen, die zum Beispiel wie folgt aussehen könnte:

 

  • Treppenraumwände komplett in neuem Farbton streichen, einschließlich aller Vor- und Nacharbeiten; Besonderheiten der Ausführung beschreiben
  • alten Sisalteppich auf der Treppe entfernen und neuen Sisalteppich in vergleichbarer Qualität verlegen, einschließlich aller Nebenarbeiten, wie zum Beispiel rutschhemmende Matte unter dem Teppich; dazu kann der jeweilige Handwerker Muster vorlegen und die Preise nennen
  • Zubehör, wie Messingstangen, sollte extra aufgeführt werden
  • vielleicht soll jedoch die alte Holztreppe aufgearbeitet werden, deren Schönheit bisher unter dem Teppich und dem Lack verborgen blieb, und gar kein neuer Teppich verlegt werden; diese Leistung kann ein Tischler anbieten
  • Schutzmaßnahmen (Abklebung, Folie für die Treppe etc.)
So holt man das richtige Angebot ein

Schoenheitsrep_hoch_20Nach Abschluss der Vorüberlegungen ist es sinnvoll, mindestens drei verschiedene Firmen für ein Gewerk (hier: Maler und ggf. Tischler) zu einer Ortsbesichtigung zu bestellen. Die Adressen sind entweder aus dem Branchenbuch oder durch Empfehlung von Freunden und Nachbarn zu bekommen.

 

Besonders in kleinen Orten sollte darauf geachtet werden, dass die Firmen sich nicht gut kennen, um Preisabsprachen zu verhindern. Die Ortsbesichtigung der einzelnen Firmen sollte zeitlich getrennt voneinander erfolgen, so dass sich die Handwerker nicht begegnen.

 

Bei der Ortsbesichtigung sind unbedingt jedes Mal die gleichen Leistungen zu erläutern oder die Liste ist sogar zur Weitergabe an die Handwerker kopiert. Dabei ist eine fachkundige Auflistung der einzelnen Arbeiten eher nachrangig. Die Vergleichbarkeit der Angebote ist von Bedeutung. Diese erreicht der Renovierungswillige nur, wenn er allen Firmen die gleichen Vorgaben gibt. Er nennt den Firmen die Frist zu Angebotsabgabe und bespricht den Ausführungszeitraum. Im Gespräch sollte deutlich werden, dass noch andere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert sind.

 

Liegen dann die Angebote vor, können die Preisunterschiede verglichen und ggf. mit dem günstigsten Anbieter noch mal über einen Nachlass gesprochen werden. Insbesondere dann, wenn andere Anbieter eine Position preiswerter angeboten haben. Kristallisiert sich eine Firma als Favorit heraus, ist jedoch nicht die preiswerteste, kann man auch dort nachfragen und verhandeln.

 

Ist der Renovierungswillige mit der Firma seiner Wahl einig, besteht noch die Möglichkeit, über eine Pauschalisierung der Leistung zu sprechen. Das bedeutet, der verhandelte Preis wird auf der Basis der verhandelten Leistungen festgeschrieben. Diese Auftragsart hat den Vorteil, dass bereits zur Auftragserteilung klar ist, wie hoch der Endpreis für die beschriebene Leistung ist. Der Nachteil ist, wenn die Leistung sich mengenmäßig reduziert, wird dennoch der volle pauschalierte Preis fällig. Wenn sich die Leistung vom Inhalt wesentlich ändert, muss neu über den Preis verhandelt werden.

 

Abschließend macht der Renovierungswillige auf Basis des verhandelten Angebots ein Auftragsschreiben, in dem die Änderungen gegenüber dem Angebot, die vereinbarten Ausführungsfristen und die Zahlungsmodalitäten genannt sind. Die Anzahl der Zwischenrechnungen sind zu besprechen und im Auftragsschreiben niederzulegen. Der Zeitpunkt der Abschlagzahlungen richtet sich nach dem Leistungsstand der Baumaßnahme. Die Schlusszahlung sollte erst nach der Abschlussbesichtigung der Arbeiten (Abnahme) und Beseitigung der gegebenenfalls festgestellten Mängel erfolgen.

 

Bettina Allewelt

Haus & Grund Deutschland

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