Die Privilegierung der VOB/B (§§ 305 BGB) ist durch das Forderungs-sicherungsgesetz entfallen. Diese Lücke schließen ZDB und Haus & Grund durch ihre gemeinsam entwickelten Verträge
Seit 2009 ist das Forderungssicherungsgesetz in Kraft treten. Dieses sieht u. a. eine Sicherheit zu Gunsten des Auftraggebers / Bauherrn für den Fall der Vereinbarung von Abschlagszahlungen vor (§ 632a Abs.3 BGB n. F.). Diese Gesetzesänderung zu Gunsten der privaten Bauherrn wurde in die Bauverträge übernommen.
Haus & Grund Bauverträge
Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hat Haus & Grund Deutschland zwei Bauvertragsmuster entwickelt.
Handwerkervertrag von Haus & Grund
Wollen Sie einen Handwerker mit Arbeiten an Ihrem Haus oder der von Ihnen vermieteten Wohnung beauftragen? Haus & Grund empfiehlt Ihnen, einen rechtssicheren Vertrag zu schließen.
Den Vertrag finden Sie auf der rech-ten Seite zum kostenlosen downloaden. Bitte beachten Sie bei der Verwendung des Vertrages die ausführliche Anleitung.
Einfamilienhaus-Bauvertrag von Haus & Grund
Wollen Sie ein Einfamilienhaus durch einen Bauunternehmer errichten lassen? Dann finden Sie hier genau den richtigen kostenlosen Bauvertrag. Damit Sie bei der Beauftragung an alles denken, erhalten Sie dazu die „Checkliste Leistungsbeschreibung“, die Haus & Grund zusammen mit der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst bauen“ beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet hat. Zusammen mit der ausführlichen Ausfüllanleitung für den Bauvertrag haben Sie alles, um gut in den Einfamilienhausbau zu starten.
Sollten Sie Fragen zu den Bauverträgen haben, können Sie sich jederzeit an Ihren örtlichen Haus & Grund-Verein wenden.