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Die Bundesregierung will das Mietnomaden-Unwesen bekämpfen. Die Datenschutz-Behörden bekämpfen dagegen Bonitätsauskünfte über Mietinteressenten. Die im Düsseldorfer Kreis informell verbundenen Datenschützer haben sich Ende Oktober 2009 darauf verständigt, die Bonitätsprüfung potenzieller Mieter drastisch einzuschränken. Die Behörden wollen von nun an nur noch Informationen aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen zulassen. Daten über negatives Zahlungsverhalten dürfen allenfalls die letzten zwölf Monate spiegeln. Zudem muss die „Bagatellgrenze“ von 1.500 Euro überschritten sein. Andere Informationen dürfen weder über eine Selbstauskunft noch aufgrund der Einwilligung des Betroffenen erhoben werden.
Der Katalog der Datenschützer ist – wir stapeln tief – ein handfester politischer Skandal. Bei der jüngsten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist der Bundestag der Idee branchenbezogener Auskunftsregeln bewusst nicht gefolgt. Die engen Informationsschranken speziell für die Wohnungswirtschaft entbehren daher jeder gesetzlichen Grundlage. Das Verbot, auch mit der Einwilligung des Betroffenen Informationen einzuholen, korrigiert dreist den Willen des Gesetzgebers: Das BDSG lässt Auskünfte auf der Grundlage der Einwilligung des Betroffenen ausdrücklich zu.
Sehr bald werden sich Verwaltungsgerichte mit den Bußgeldbescheiden der Datenschutz-Behörden befassen. Wir erwarten Hinweise der Richter an die Datenschützer auf jene Artikel des Grundgesetzes, die beschreiben, wie in Deutschland Gesetze zustande kommen - und wen sie binden.
Dr. Andreas Stücke
Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland
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