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Uni Bielefeld sucht im Auftrag der Bundesregierung betroffene Vermieter
Wer Opfer eines Mietnomaden wird, muss erhebliche finanzielle Einbußen verkraften oder sogar um seine Existenz fürchten. Das soziale Mietrecht ermöglicht diesen Betrügern, bis zu zwei Jahre in einer Wohnung zu leben, ohne je einen Cent Miete überwiesen zu haben. Als Anwalt der privaten Vermieter sieht Haus & Grund diesem Treiben nicht zu. Mit konkreten Vorschlägen zur wirksamen Abwehr von Mietnomaden ist Haus & Grund in den vergangenen Monaten auf die politischen Entscheidungsträger zugegangen. Der politische Druck ist mittlerweile so hoch, dass die Bundesregierung um das Thema nicht mehr herumkommt.
Um die Dimension des Mietnomadentums den Abgeordneten im Deutschen Bundestag vor Augen zu führen, haben das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium die Universität Bielefeld beauftragt, dem Problem auf den Grund zu gehen. Es geht in erster Linie darum, die Erfahrungen privater Vermieter zu dokumentieren, die mit Mietnomaden konfrontiert waren oder noch sind. Unter Mietnomaden sind Personen zu verstehen, die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse begründen, keine Miete zahlen und die Wohnung (verwahrlost) zurücklassen oder sich gar herausklagen lassen.
Betroffene können sich telefonisch bei Haus & Grund melden (Tel.: 030/202 16 510) oder sich per E-Mail (mietnomaden@uni-bielefeld.de) oder per Post an die Forschungsstelle für Immobilienrecht, Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, Prof. Jacoby / Prof. Artz, Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld wenden.
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