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Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Der richtige Versicherungsschutz für Frischvermählte

 

Im Juni haben Standesämter und Hochzeitskirchen Hochkonjunktur. Wer sich das Ja-Wort gibt, sollte neben der Hochzeit und den Flitterwochen auch an den richtigen Versicherungsschutz denken. wichtige Tipps zur Sach- und Unfallversicherung.

Privathaftpflichtversicherung

Bestehen durch eine Heirat zwei Verträge in einem Haushalt, können diese, je nach Versicherer, in einen Partner- oder mit Kindern in einen Familien-Tarif umgewandelt und somit kann Geld gespart werden. Meist wird der jüngere Vertrag problemlos aufgehoben, wenn die Eheschließung als Kündigungsgrund angegeben wird. Allerdings sollte vor der Kündigung der Leistungsumfang verglichen werden und auf eine ausreichende Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden geachtet werden.

Hausratversicherung

Ebenfalls wichtig: die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung. Denn durch die Zusammenlegung von zwei Haushalten sammeln sich einige Wertgegenstände an. Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, droht eine Unterversicherung. Wird der Hausrat beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel beschädigt, bleibt dann nicht der Wert der Wiederbeschaffung erhalten. Um einen solchen Fall zu vermeiden, sind Versicherungsverträge mit Unterversicherungs-Verzicht sinnvoll. Außerdem sollte bei einem bestehenden Vertrag von Zeit zu Zeit immer der Leistungsumfang überprüft und besonders wertvolle Anschaffungen dem Versicherer mitgeteilt werden.

Private Unfallversicherung

Ein heikles Thema ist die private Unfallversicherung. Denn hier ist durch eine Heirat unter Umständen das Bezugsrecht im Todesfall zu klären, d. h., der Ehemann oder die Ehefrau ist in der Regel als Begünstigter im Todesfall anzugeben. Werden Kinder von einem Partner mit in die Ehe gebracht oder hat das Brautpaar bereits eigene Sprösslinge, könnte auch eine private Unfallversicherung für die ganze Familie in Frage kommen, denn die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht zum Tragen.

 

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