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Grundeigentümer News vom 11.03.2010
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Legale Hilfsarbeiten

 

Schwarzarbeit schadet der Wirtschaft, ist illegal und damit ein Strafbestand. Wer auf seiner Baustelle oder seinem Grundeigentum Mitarbeiter schwarz beschäftigt, riskiert Geldstrafen in sechsstelliger Höhe. Aber wann ist eine Hilfsarbeit keine Schwarzarbeit? Dazu gibt es Grenzen, die allerdings häufig Interpretationssache sind.

 

handschuheDas Gesetz sieht es so: Wenn Dienst- und Werkleistungen gegen Entgelt in erheblichem Umfeld unangemeldet durchgeführt werden, liegt Schwarzarbeit vor. Das gilt nicht für diese Fälle: Wenn zum Beispiel Kinder durch eine Nebentätigkeit ihr Taschengeld aufbessern wollen (Auto waschen, Hof fegen, Beet pflegen), dann ist dieser Job eher eine Hilfestellung als eine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit. Der Aspekt der Gewinnmaximierung kann auch bei der Nachbarschaftshilfe ausgeschlossen werden. Wenn Nachbar A seinem Nachbarn B beim Bau eines Gartenhäuschens hilft, weil B dem A vor einer Woche beim Anstreichen zur Hand gegangen ist – dann handelt es sich um eine Gefälligkeit und nicht um Schwarzarbeit. Auch eine Bezahlung darf erfolgen, allerdings unterhalb einer branchenüblichen Honorierung.

 

Über ein Nachbarschaftsverhältnis hinaus darf auch per Tauschbörse gegenseitige Hilfe angeboten und angenommen werden, ohne dass daraus Schwarzarbeit entsteht. Wichtig ist allerdings, dass wirklich Leistungen getauscht werden und dass dies nur gelegentlich oder einmalig geschieht. Dennoch sollte man achtsam sein, wenn freiwillige Helfer unterstützen: Denn bei einem Unfall haftet der Häuslebauer wie ein Bauunternehmer – Nachbarschaftshilfe hin oder her! Deshalb sollte er sein Projekt bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft melden – inklusive aller beschäftigten Helfer, die damit gegen Unfälle versichert sind. Ausnahme: Handreichungen unter Verwandten oder wenn die Gesamtarbeitszeit aller Helfer 40 Stunden nicht übersteigt. Die BG Bau finden Sie hier: www.bgbau.de

 

Hinweis: Bei der Grundeigentümer-Versicherung sind im Premium-Tarif der Privathaftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden/unentgeldliche Hilfeleistungen bis 30.000 EUR mitversichert.

 

Quelle: Grundeigentümer Insider

Foto: © Jens Goetzke/Pixelio - www.pixelio.de

 

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