Wenn im Urlaub etwas zu Bruch geht
Gerade noch hat man den Urlaub genossen, bis unverhofft die Stimmung durch ein Missgeschick getrübt wird.
Der Fall:
Im vorliegenden Fall war der Versicherungsnehmerin während ihres Sommerurlaubs in einem dänischen Ferienhaus ein Parfüm-Flakon ins Porzellan-Waschbecken gefallen und hatte hier eine Bruchstelle inkl. Loch hinterlassen. Der Vermieter des Hauses bestand auf einen Austausch des Waschbeckens. Nun stellt sich für die Versicherungs-Nehmerin die Frage, ob ihre Privathaftpflicht-Versicherung auch während des Urlaubs im europäischen Ausland wirksamen Schutz bietet.
Die Versicherungsfrage:
Gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt...“ Und dies unabhängig von der Höhe. Deshalb ist eine Privathaftpflicht-Versicherung wichtig, denn sie springt je nach vereinbarter Deckungssumme für die finanziellen Folgen ein.
Nun ist der Schaden allerdings nicht im Heimat-, sondern im Urlaubsland entstanden. Wie sieht der Versicherungsschutz in diesem Fall aus? Bereits bei Basis-Tarifen der Haftpflicht-Versicherung ist ein Versicherungsschutz im Ausland üblicherweise mit eingeschlossen, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt – in der Regel bis zu einem Jahr – handelt. Allerdings greift der Schutz der Privathaftpflicht nicht mehr, wenn die Personen sich länger als ein Jahr im Ausland aufhalten oder sich dort der Hauptwohnsitz befindet. Es sei denn, dies ist im Leistungsumfang des Tarifes anders vereinbart. Im vorliegenden Fall war der Schaden von der bestehenden Haftpflichtpolice umfasst.
Unser Tipp:
Meist kommt eine Standard-Privathaftpflichtversicherung im Urlaub nur für Schäden auf, die an der Immobilie selbst entstehen, so wie im Beispielsfall am Waschbecken. Beschädigungen am Mobiliar hingegen werden darüber hinaus von einigen Premium-Tarifen der Versicherer mitversichert. Hier sollte der Leistungsumfang vor einem Auslands-Aufenthalt noch einmal geprüft werden.
Übrigens: Hunde fallen unter die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Verursacht der Vierbeiner im Ferienhaus oder Hotel einen Schaden, kommt diese allerdings nur auf, wenn der Schutz auch im Ausland gilt.
Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen erhalten Sie von unserem Partner, der Grundeigentümer-Versicherung VVaG.
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