Auch ein Trend für Deutschland?
In Zeiten der Finanz- und Immobilienkrise ist es nicht immer leicht, sein Haus für einen akzeptablen Preis zu verkaufen. Daher scheint die Hausverlosung der neue Trend zu sein. Ursprünglich stammt diese Idee wohl aus England. Dort wollte ein Ehepaar sein Haus verlosen, nachdem es keine Käufer fand. In England ist jedoch wie in Deutschland die Organisation einer öffentlichen Lotterie durch Privatpersonen verboten.
Daher griff das Paar zu einem Trick: Die Teilnehmer mussten auf der Website eine Quizfrage beantworten, um an der Verlosung teilnehmen zu können. Anfangs sah es so aus, als ob die Verlosung nun stattfinden könnte. Die zuständige Glückspiel-Kommission meldete dann jedoch Bedenken an. Da deren Prüfung noch andauert, müssen die vielen Teilnehmer immer noch auf die Gewinnziehung warten.
Erfolgreicher war da eine Frau in Österreich. Die Verlosung ihres Hauses in Klagenfurt am Wörthersee ist bereits abgeschlossen. Zwar scheint auch dort die rechtliche Lage nicht ganz klar zu sein. Gegen das österreichische Glücksspiel-Gesetz verstoßen solche Verlosungen jedoch - zumindest nach Ansicht des österreichischen Finanzministeriums - im Allgemeinen nicht.
Ob eine solche Verlosung auch in Deutschland möglich ist, scheint ungewiss. Hierzulande dürfen öffentliche Glückspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde veranstaltet werden. Ein Glückspiel liegt vor, "wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt."
Daher versuchte ein Mann aus Bayern mit Hilfe seiner Anwälte diese Vorschriften zu umgehen. Nach Zahlung einer Teilnahmegebühr müssen die Mitspieler in verschiedenen Spielrunden Quizfragen beantwor-ten. Nur wer die Fragen richtig beantwortet, kommt eine Runde weiter. Wenn nur noch 100 Personen im Spiel sind, werden unter diesen 100 Gewinne verlost, einschließlich des Hauses als Hauptgewinn. So soll sich das Spiel als zulässiges und genehmigungsfreies Gewinnspiel darstellen, dessen Bestehen auf dem Wissen der Teilnehmer beruht. Die zuständige Regierungsheörde von Mittelfranken erließ dennoch einen Untersagungsbescheid, weil ihres Erachtens der Gewinn des Hauses immer noch überwiegend vom Glück abhänge, auch wenn letztlich nur noch zwischen den letzten 100 Teilnehmern gelost werde. Ob diese Entscheidung Bestand hat und wie sie ausgefallen wäre, wenn alleine das Wissen der Teilnehmer entschieden hätte, bleibt abzuwarten.
Bei der Veranstaltung eines solchen Gewinnspieles treten allerdings noch weitere Probleme auf. Es müsste zum einen vorab geklärt wer-den, wer die anfallenden Steuern zahlt. Die Teilnahmebedingungen müssen hinreichend klar formuliert werden, um wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Ferner müsste das Haus detailliert beschrieben und auf eventuelle Belastungen - wie Grundschulden - hingewiesen werden. Alles in allem kann Verlosungswilligen nur geraten werden abzuwarten, bis sich gewisse akzeptierte Standards etabliert haben.
Ass. jur. Gerold Happ, Geschäftsführer von Haus & Grund Deutschland
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