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Im Winter
Frostschäden vermeiden
Heizungsanlagen
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Frostschäden vermeiden

 

Bevor die Frostperioden im Winter einsetzen, sollten Hauseigentümer ihre Heizungsanlage kontrollieren, damit Leitungswasserrohre nicht einfrieren und hierdurch hohe Schäden entstehen. Dies gilt besonders, wenn das Eigenheim über die Wintermonate unbewohnt bleibt.

 

78059217_bearbGrundsätzlich sollte sich jeder Hauseigentümer vor Gebäudeschäden durch Leitungswasser und Schäden an den Leitungen selbst durch Abschluss einer Wohngebäudeversicherung schützen. Voraussetzung einer Versicherungsleistung ist aber regelmäßig, dass sogenannte „Sicherheitsvorschriften“ beachtet werden. Generell sollte das Heizungssystem regelmäßig geprüft und gewartet werden, damit Mängel rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden. Dazu gehören das Entlüften der Heizkörper und die Kontrolle der Heizungsanlage. Wasserführende Rohrleitungen, die sich in frostgefährdeten Bereichen befinden, sollten dabei im Winter unter besonderer Beobachtung stehen. Werden Gebäude oder Gebäudeteile nicht genutzt, reicht eine Beobachtung der Leitungen nicht aus. In diesen Fällen sind die wasserführenden Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu lassen – und dies nicht nur in der kalten Jahreszeit.

 

Während einer längeren Abwesenheit, wie z. B. bei einem Auslandsaufenthalt, reicht es unter Umständen nicht aus, die Heizung auf den Modus „Frostwächter“ zu stellen. Dieser sorgt zwar dafür, dass die Heizung bei einem Temperatureinbruch anspringt, allerdings ist es möglich, dass die komplette Heizungsanlage ausfällt, beispielsweise bei einem Stromausfall. Damit eine ausreichende Beheizung des Gebäudes auch bei einem Ausfall der Anlage sichergestellt wird, haben Eigentümer und Mieter dafür zu sorgen, dass Vertrauenspersonen Kontrollgänge durchführen.

 

Kommt es trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen zu einer eingefrorenen Wasserleitung, sollten kleinere Auftauarbeiten nie mit einer offenen Flamme erfolgen. Besser ist es, in diesem Fall einen Föhn zu nutzen, der von der Entnahmestelle zur vereisten Stelle einzusetzen ist. Wurde vorher versucht, Ventile zu öffnen, sind diese wieder zu schließen, damit es nicht auf diesem Weg zu einem Wasserschaden kommt. Im Zweifel sind frühzeitig Fachfirmen heranzuziehen und die Versicherung ist zu informieren.

 

Weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung hier.

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