Wenn ein Frosteinbruch die Heizung außer Gefecht setzt
Wird die Heizungsanlage nicht gewartet oder einfach ausgeschaltet, können plötzliche oder lang anhaltende Frostperioden hohe Leitungswasserschäden verursachen. Wir zeigen Ihnen einen entsprechenden Haftungsfall auf.
Der Fall:
Ein Versicherungsnehmer war mit seiner Familie in einen mehrwöchigen Winterurlaub gefahren. Um Heizkosten zu sparen, stellte der Hausherr die Heizungsanlage komplett aus. Während seiner Abwesenheit sorgte eine strenge Kälteperiode für erhebliche Frostschäden an Heizungsleitungen und den Heizkörpern. Der Hauseigentümer verlangte daraufhin von seiner Gebäudeversicherung die Erstattung der Reparaturkosten.
Die Versicherungsfrage:
Durch den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung können sich Hauseigentümer grundsätzlich vor Gebäudeschäden durch Leitungswasser und Schäden an den Leitungen selbst schützen. Nichtsdestotrotz müssen die Versicherungsnehmer „Sicherheitsvorkehrungen“ treffen, um im Schadenfall die Versicherungsleistung zu erhalten. Zu diesen Vorkehrungen zählt beispielsweise die regelmäßige Prüfung und Wartung des Heizungssystems. Heizkörper sind zu entlüften, die Heizungsanlage zu kontrollieren und gerade wasserführende Rohrleitungen, die sich in frostgefährdeten Bereichen befinden, sollten im Winter unter besonderer Beobachtung stehen.
Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer die Heizung während seiner Abwesenheit komplett ausgestellt und damit verhindert, dass im Gebäude eine gewisse Grundwärme bestehen bleibt. Selbst bei einem milden Winter ist jederzeit mit Temperatureinbrüchen zu rechnen. Deshalb sollte die Heizungsanlage niemals komplett ausgeschaltet werden. Es reicht auch keinesfalls aus, die Heizkörperthermostate auf den Modus ‚Frostwächter’ zu stellen. Denn diese Einstellung sichert lediglich, dass unmittelbar am Heizkörper eine Grundtemperatur gewährleistet ist, die den Frost in den Räumen verhindern soll. Rohrleitungen, die beispielsweise in Abseiten verlegt sind, werden so nicht geschützt und es kann dennoch zum Einfrieren oder Platzen dieser Leitungen kommen. Der Eigentümer hatte in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungen aus der Gebäudeversicherung.
Unser Tipp:
Im Winter sollten Wohnräume generell eine Raumtemperatur von 19 bis 20 Grad haben. In der Nacht kann sie um vier Grad abgesenkt werden. Bleibt eine Wohnung über einen längeren Zeitraum unbewohnt, sollte immer dafür gesorgt sein, dass diese nicht zu sehr auskühlt. Sonst können in Frostzeiten nicht nur Leitungswasserrohre einfrieren, sondern auch die Schimmelbildung gefördert werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass in frostgefährdeten Bereichen unverlegte Leitungen genügend isoliert und eventuell sogar durch stromführende Rohrbegleitheizungen gesichert sind. Um sicher zu gehen, dass die Heizungsanlage bei starkem Frost nicht vollständig ausfällt, sollte sie von einer Vertrauensperson kontrolliert werden, damit rechtzeitig reagiert werden kann und so Schäden vom Gebäude abgewandt werden können.
Weitere Informationen zu der angesprochenen Versicherung erhalten hier.

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