BGH nimmt Betrügern finanziellen Anreiz für illegale Untervermietung
Geprellte Vermieter können Hoffnung schöpfen
Ein Vermieter hat Anspruch auf die Mieteinnahmen, die ein gekündigter Mieter aus einer Untervermietung erzielt hat. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 4.9.2009 (Az. XII ZR 76/08) macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland aufmerksam. „Für Betrüger, die selbst eine Wohnung mieten, ohne je Miete zu bezahlen, und die Wohnung dann zum Beispiel als Ferienwohnung untervermieten, ist damit der finanzielle Anreiz genommen“, kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Dr. Kai Warnecke.
Laut Haus & Grund sind in jüngster Zeit Fälle von Mietnomadentum bekannt geworden, bei denen Personen Wohnungen mit dem Vorsatz mieten, niemals Miete zu zahlen, diese Wohnung aber zum Beispiel als Ferienwohnung an Dritte weiter zu vermieten. „Diesen skrupellosen Betrügern hat der BGH mit diesem Urteil das Leben deutlich erschwert.
Die Chancen sind deutlich gestiegen, als geprellter Vermieter doch noch an sein Geld zu kommen“, sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Dr. Kai Warnecke abschließend.
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