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Otto von Bismarck zufolge sind Gesetze wie Würste, man sei besser nicht dabei, wenn sie gemacht werden. Wir stellen uns heute mit Bismarck die Klimaschutz-Gesetzgebung in Deutschland als eine große Fleischtheke vor. Würste sind hier nicht im Angebot, sondern nur noch Wurstsalat. Was ist der Grund?
Das Wärmegesetz des Bundes stellt nationale Klimaschutz-Bestimmungen auf, ermächtigt jedoch die Länder, schärfere Maßnahmen zu ergreifen. Auf dem klimazonal recht übersichtlichen Territorium der Bundesrepublik gelten daher bald vielleicht weitere 16 unterschiedliche Wärmegesetze. Wenn dann noch Landesgesetze wie die Bauordnung Hessens die Gemeinden ermächtigen, Brennstoffe zu untersagen oder Heizungsarten vorzuschreiben, werkeln in der Wurstküche deutlich zu viele Köche herum.
So sah es kürzlich auch das Verwaltungsgericht Gießen. Es kippte die Marburger Solarsatzung, die alle Bauherren verpflichtete, bei der Errichtung, Erweiterung oder Änderung von beheizten Gebäuden solarthermische Anlagen zu installieren. Angesichts des Wärmegesetzes des Bundes habe das Marburger Stadtparlament keine Kompetenz zur Einführung einer Solarpflicht. Zudem sei es mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes unvereinbar, schon bei bloßen Reparaturmaßnahmen die Solarpflicht zu verordnen.
Das Urteil aus Gießen sollte Pflichtlektüre aller Akteure im Klimaschutz sein. Deutschland braucht nicht 17 oder hunderte Wärmegesetze, sondern höchstens eines. Wenn dieses Gesetz dazu noch die Eigentumsgarantie wahrte, schmeckte es auch besser als der beschriebene Salat.
Dr. Andreas Stücke
Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland
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