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Auch ohne vorherige Abmahnung kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtens sein.
So kann eine nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Mieter eine solche Kündigung rechtfertigen. Wenn der Mieter zum Beispiel andere Mieter erheblich beleidigt hat, ist keine vorherige Abmahnung nötig, entschied das Landgericht Coburg (Az.: 32 S 85/08). Denn in dem Fall seien weitere Beschimpfungen zu erwarten.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg können auch wiederholte nächtliche Polizeieinsätze wegen eines gewalttätigen Mieters eine sofortige Kündigung rechtfertigen (Az.: 25 S 81/05).
Für das Amtsgericht Stuttgart war die vertragswidrige Hundehaltung ein Grund für eine fristlose Kündigung (Az.: 4 C 171/08). Wegen wiederholter Verunreinigung des Gemeinschaftsgartens durch Hundekot war dem Mieter die Hundehaltung verboten worden - er hielt sich allerdings nicht daran.
Ein weiteres Urteil zur Kündigung ohne Abmahnung fällte das Amtsgericht Pinneberg: In dem Fall handelte ein Mieter in der Wohnanlage mit Heroin (Az.: 68 C 23/02). Für die Richter war der Hausfrieden dadurch derart nachhaltig gestört, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten gewesen sei.
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