BGH-Urteil zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
Haus & Grund begrüßt praxisgerechte Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich auf den Mietspiegel einer Nachbargemeinde stützen kann. Voraussetzung sei, dass beide Gemeinden mit Blick auf das Mietenniveau vergleichbar sind. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland begrüßte dieses praxisgerechte Urteil. „Der BGH schafft damit ein weiteres Stück Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter“, kommentierte Haus & Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ.
Der BGH hat zudem entschieden, dass einfache Mietspiegel als Basis für Mieterhöhungen verwendet werden können. Zwar enthielten einfache Mietspiegel nicht die Informationendichte eines qualifizierten Mietspiegels. Sofern diese jedoch sachkundig und anhand ausreichenden Datenmaterials erstellt würden, sei ihre Verwendung zulässig.
Im zu entscheidenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung in Backnang von dem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Die Berechnung der Mieterhöhung stützte der Vermieter auf den Mietspiegel der Nachbarstadt Schorndorf. Er begründete dies damit, dass es sich dabei um eine mit Backnang vergleichbare Gemeinde handele.
Mieter-Selbstauskunft
Haus & Grund-Formular:
Mieterselbstauskunft
Die Angaben in dieser Mieter-Selbstauskunft dienen dem Vermieter zur Beurteilung des/der Mietinteressenten und sollten der Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages zugrunde gelegt werden. Stellt sich heraus, dass Angaben falsch sind, hat der Vermieter eine gute Handhabe gegen den/die Mieter.
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