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Pressemitteilung vom 28.06.2009

Überspannungsschäden vorbeugen

Jahr für Jahr schlagen rund 1,3 Millionen Blitze in Deutschland ein. Dabei entstehen an Gebäuden und technischen Geräten beträchtliche Schäden.

 

In der Regel reicht ein äußerer Blitzschutz (Blitzableiter) als Sicherheit gegen Gebäudeschäden und Brände aus. Allerdings kann er nicht verhindern, dass die Energie eines Blitzes, der in der Nähe eines Gebäudes einschlägt, über die Leitungen ins Haus eindringt und hier elektrische Geräte beschädigt oder gar zerstört. Ob Telefon, TV-Gerät, PC, Receiver oder Spülmaschine – schnell kann durch Überspannung ein hoher Schaden entstehen. Reparaturen der betroffenen Geräte lohnen häufig nicht.

 

Wurden im Vorfeld entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen, sind Schäden vermeidbar. Besonders empfehlenswert sind deshalb Überspannungsschutzgeräte. Hier wird zwischen Grob- und Feinschutzgeräten unterschieden. Grobschutzgeräte werden von der Elektrofachkraft im Zusammenhang mit der Hauptstromversorgung, z. B. am Verteilerkasten angebracht. Diese Geräte leiten die Energie zur Erde ab und senken die Überspannungen so weit, dass sie der elektrischen Hausinstallation nicht gefährlich werden. Bei Geräten mit mikroelektrotechnischen Bauelementen (PC & Co.) reicht der Grobschutz aber oftmals nicht aus. Dafür gibt es im Fachhandel beispielsweise Überspannungsschutz-Steckdosenleisten sowie weitere Feinschutzgeräte, die auch vom Laien angeschlossen werden können.

 

Kommt es dennoch zum Überspannungsschaden am oder im Eigenheim, stellt sich schnell die Frage, welcher Versicherungsschutz geltend gemacht werden kann. Die Hausratversicherung hilft im Regelfall bei Überspannungsschäden, wenn diese an Haushaltsgeräten und sonstigen elektrischen Geräten entstanden sind. Für Überspannungsschäden am Gebäude selbst kommt die Wohngebäudeversicherung auf, allerdings nur, wenn auch hier Überspannungsschäden mit abgesichert sind.

 

Tipp: Ratsam ist ein Versicherungsschutz, der bei derartigen Schäden bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.

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