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Pressemitteilung vom 08.01.2010
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Frost und Leitungswasserschäden

Das Haus gegen Wasserschäden durch Frost versichern

Hauseigentümer sollten prüfen, ob ihre Wohngebäude-Versicherung auch eine Leitungswasser-Versicherung enthält, die Schäden an Wasserleitungen durch Frost einschließt, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Baden. Denn bei der derzeitigen Kälte steigt die Gefahr von Frostschäden an Leitungen enorm.

 

M TB 2010-12 B200Wasserleitungen können einfrieren und bersten und das austretende Wasser kann kostspielige Schäden im Haus anrichten. Dann wird es für Hauseigentümer teuer, die nur eine Wohngebäude-Versicherung ohne Leitungswasser-Versicherung abgeschlossen haben. Diese müssen Frostschäden an Rohrleitungen und Heizungsanlagen selbst bezahlen. Auf der sicheren Seite ist, wer eine Leitungswasser- und auch eine Hausrat-Versicherung hat; Frostschäden sind dann abgesichert.

  

Wer für längere Zeit in den Urlaub fährt, sollte die Heizung nicht zu weit herunterdrehen. Denn es gehört heute zu den Pflichten eines Versicherten, sein Haus ausreichend zu beheizen. Außerdem muß regelmäßig jemand kontrollieren, ob die Heizung funktioniert - bei Temperaturen weit unter Null in möglichst kurzen Abständen. Vernachlässigt ein Hauseigentümer seine Pflichten, kann ihm die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und den Schaden nicht in voller Höhe übernehmen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem zuständigen Haus & Grund Verein; bitte vereinbaren Sie einen entsprechenden Beratungstermin.

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