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Pressemitteilung vom 23.05.2011
Rasenmähen nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Örtliche Sonderregelungen beachten
Rasenmähen ist werktags, also auch samstags, zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt. Geräte mit dem EU-Umweltzeichen können durchgehend zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. Darauf macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund aufmerksam. An Sonn- und Feiertagen müssen Rasenmäher und ähnliche Gartengeräte, wie Rasenkantenschneider, grundsätzlich in der Garage bleiben. Handrasenmäher sind von dieser Regelung nicht betroffen, dürfen also auch an Sonn- und Feiertagen zum Einsatz kommen.
Haus & Grund weist darauf hin, dass häufig landes- und kommunalrechtliche Vorschriften über die bundesweit gültigen Regelungen hinausgehen. Die Ordnungsämter der Kommunen informieren über die örtlichen Bestimmungen. Wer die Ruhezeiten nicht einhält, muss mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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