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Rauchmelder - Die Wartung
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Wer kann Rauchmleder einbauen und warten?

Die Erfahrung zeigt: Für viele Vermieter stellen sowohl die Montage als auch die Wartung von Rauchmeldern eine echte Hürde dar. Folgende Lösungen bieten sich an.

Eigenleistung

BauüberwachungDen Mietern werden die Rauchmelder zur Eigeninstallation überlassen bzw. geschenkt und der Einbau und die Wartungsaufgaben mittels ergänzender Vereinbarung zum Mietvertrag auf den Mieter übertragen (ähnlich wie bei der Schneeräum-Pflicht). 

 

Die Installation erfolgt dann durch den Mieter.

Die Wartung der Rauchmelder wird ebenfalls vom Mieter vorgenommen.

 

Hinweis: In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind dann der Einbau und die Eigenwartungen vom Mieter nachzuweisen d. h. zu dokumentieren. 

 

Nachteil dieser Übertragung auf den Mieter: Der Vermieter bleibt in der Haftung (Sekundärhaftung im Rahmen seiner Verkehrssicherungs-Pflicht). Er ist dafür verantwortlich, dass er nur solchen Mietern die Installations- und Wartungspflicht übertragen hat, die dazu technisch, körperlich und geistig in der Lage sind. Einem Mieter, der z. B. wegen Alters oder körperlicher Gebrechen nicht auf eine Leiter steigen oder keine Bohrmaschine bedienen kann, kann der Vermieter die Installation und Wartung eines Rauchwarnmelders nicht mit für sich selbst haftungsbefreiender Wirkung übertragen.

Heizkosten-Abrechnungs-Unternehmen

bieten im Rahmen der Verbrauchserfassung die Lieferung und Installation von Rauchmeldern mit an. Die jährliche Wartung erfolgt im Rahmen des ohnehin jährlichen Ableseintervalls.

 

Wichtig: Auch bei der Überprüfung aus der Ferne (Funkablesung) ist eine jährliche Sichtprüfung erforderlich (siehe Anhang B der DIN 14676).

Hausmeister

Große Wohnungsunternehmen kaufen die Rauchmelder in der Regel. Der Einbau erfolgt dann durch eigene oder vom Wohnungs-Unternehmen beauftragten Hausmeisterdienste, die auch die jährliche Wartung übernehmen. 

 

Nachteil: Ressourcen der Hausmeister sind meist begrenzt.

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