Schimmel - was nun?
Ist Schimmel in der Wohnung aufgetreten, müssen die Betroffenen darüber informiert werden, wie man sich bei einem Schimmelbefall verhalten sollte.
Haus & Grund Baden möchte zur Versachlichung der Schimmelpilz-Problematik und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten beitragen. Wir wenden uns deshalb in gleicher Weise an Mieter, Vermieter, Bauherren, Planer oder andere Betroffene.
Schimmelpilzbefall - was ist zu tun?
Wird Schimmel festgestellt, ist dies umgehend dem Vermieter oder der Hausverwaltung mitzuteilen.
Der Vermieter oder die Hausverwaltung ermitteln die Ursache und den Umfang des Befalls.
Bei relevantem Befall oder wenn die Ursache unklar ist, sollte ein Sachver-ständiger hinzugezogen werden. Wir empfehlen, dass an dieser ersten Inaugenscheinnahme alle Betroffenen (Mieter - Vermieter, Eigentümer - Hausverwaltung, Nutzer - Träger, Bauherr - Planer, Bauträger, Handwerker) teilnehmen. Auch bei Verdacht auf einen verdeckten Befall dürfte ein Sachverständiger sinnvoll sein.
Beratung zu rechtlichen Fragen
Tritt Schimmelbefall auf, kann eine Beratung für die Betroffenen sinnvoll sein. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer wenden sich am Besten zunächst an ihren zuständigen Haus & Grund-Verein.
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