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Gut gemeint
ist noch lange nicht gut gemacht
Der Wohn-Riester-Flop
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Die Wohn-Riester-Förderung wird kaum in Anspruch genommen

Stücke, Andreas Dr. GSWer nach einem Gesetz sucht, das mit guter Absicht auf den Weg gebracht wurde, von den Begünstigten aber weitgehend ignoriert wird, sollte sich für das Eigenheimrentengesetz interessieren. Seit gut einem Jahr können Eigenheimerwerber die sogenannte Wohn-Riester-Förderung zur Finanzierung ihrer Immobilie nutzen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Käufer nimmt dieses Angebot nicht an. Was sind die Gründe?

 

Bei der Wohn-Riester-Förderung werden die bis zum Rentenbeginn geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die eigene Tilgungs-Leistung auf einem Wohnförderkonto gesammelt und jedes Jahr mit zwei Prozent verzinst. Der dabei aufgelaufene Betrag muss mit Beginn der Rente versteuert werden. Diese Aussicht schmeckt den Förderberechtigten nicht. Wer mit Rentenbeginn einen Einkommens-Knick zu verkraften hat, will weitere finanzielle Belastungen vermeiden. Der Gesetzgeber handelt hier aber immerhin konsequent, gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung doch auch für andere Produkte der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.

 

Wer die Hürde der nachgelagerten Besteuerung akzeptiert, sollte darüber hinaus aber auch Freude am fremdbestimmten Wohnen haben. Riester-Kunden, die nicht bis zum 85. Lebensjahr in ihrer Immobilie leben, können sich von den Förderbeträgen umstandslos verabschieden, und zwar in Richtung Finanzamt. Richtig, auch hier gibt es wieder Ausnahmen, die aber zuweilen wie eine Drohung klingen: Wer den Erlös aus dem Verkauf der geförderten Immobilie etwa zum Erwerb eines Dauerwohnrechts in der Alteneinrichtung nutzt, muss das Finanzamt nicht fürchten. Eine attraktive Formel, nicht wahr?

 

Dem 16. Deutschen Bundestag war bei der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes nicht zu vermitteln, dass viele Menschen in diesem Land auch vermietetes Wohneigentum zur Altersvorsorge nutzen. Der 17. Deutsche Bundestag macht nichts falsch, wenn er die Lebenswirklichkeit zur Kenntnis nimmt und unserem Vorschlag folgt: Riester-Kunden, die ihre geförderte Immobilie vermieten, verlieren die Förderung nicht.

 

Dr. Andreas Stücke

Generalsekretär von

Haus & Grund Deutschland

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