Umfassende Befragung aller Immobilieneigentümer vorgesehen
Die Bundesregierung hat im August 2006 in einem Kabinettsbeschluss den Grundstein für die Teilnahme an der sogenannten EU-Zensusrunde 2011 gelegt. Aufgrund des Zensusgesetzes 2011 wird es zum Stichtag 9. Mai 2011 in Deutschland eine Volkszählung mit Hilfe eines weitestge-hend registergestützten Verfahrens geben.
Teil der Erhebung ist eine Gebäude- und Wohnungszählung. Da in Deutschland keine Register für den Bereich Gebäude und Wohnungen existieren, werden die Daten auf dem Wege einer umfassenden Befragung gewonnen. Es handelt sich um eine Vollerhebung, das heißt es werden alle Gebäude mit Wohnraum erfasst. Befragt werden damit voraussichtlich rund 17,5 Millionen Eigentümer und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen. Die Befragung erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg. Jeder Befragte kann seine Angaben allerdings auch über das Internet einrei-chen. Abgefragt werden bei Gebäuden beispielsweise
- die Eigentumsverhältnisse,
- das Baujahr oder
- die Heizungsart.
Bei Wohnungen müssen u. a. Angaben
- zu den Eigentumsverhältnissen,
- zur Art der Nutzung,
- zur Fläche der Wohnung und
- darüber gemacht werden, ob die Wohnung über ein Badewanne oder eine Dusche verfügt.
Außerdem werden so genannte Hilfsmerkmale erfragt. So müssen Vermieter beispielsweise den Namen von bis zu zwei Mietern nennen, soweit diese bekannt sind. Eine vollständige Liste mit den Erhebungsmerkmalen sowie eine kurze Erläuterung der Merkmale kann hier und hier her-untergeladen werden.
Im Bereich der Gewinnung von Daten mit wohnungswirtschaftlicher Bedeutung wird es darüber hinaus eine Haushaltsbefragung geben. Dafür werden bis zu 10 Prozent der Bevölkerung zusätz-lich von einem Interviewer befragt. Ziel der Erhebung ist es, Fehler im registergestützten Verfah-ren zu minimieren und zusätzliche Merkmale abzufragen, die nicht registergestützt verfügbar sind. Erste Ergebnisse des Zensus 2011 werden 18 Monate nach dem Erhebungsstichtag erwartet. Die gewonnen Haushaltsdaten werden frühestens nach 24 Monaten verfügbar sein.
Eigentümer sind zur Auskunft verpflichtet
Das Gesetz enthält für die Befragten eine grundsätzliche Verpflichtung zur Beantwortung der gestellten Fragen. Kommen Immobilieneigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, drohen nicht nur Zwangsgelder zur Durchsetzung der Auskunftsansprüche, sondern zusätzlich Bußgelder.
Weitere Informationen zum gesamten Verfahren finden sich auch unter www.zensus2011.de.
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