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Hochwasser richtig absichern

Schäden durch Überschwemmung und Hochwasser richtig absichern

Extreme Wetterereignisse können für heftige Gewitter und Starkregen sorgen, dies führt meist auch zu Hochwasser und Überschwemmungen. Damit Ihre Immobilie gegen die finanziellen Folgen solcher Ereignisse richtig abgesichert ist, empfiehlt die GEV Grundeigentümer-Versicherung eine Elementarschadenversicherung.

Gerade in den Sommermonaten kann das Wetter schnell wechseln. Auf Sonnenschein und blauer Himmel, folgen dunkle Wolken, Gewitter und Starkregen. Die Wassermassen setzen dann ganze Straßenzüge unter Wasser, fluten Keller und Garagen oder lassen in kürzester Zeit den Pegel von Flüssen und Bächen ansteigen. Das Wasser weiß beispielsweise durch fehlende Rückhalteräume, Überbauung oder einer überforderten Kanalisation nicht wohin. Die Folge: Durch das Hochwasser entstehen Überschwemmungen und viele Schäden an Hausrat, Gebäude und Natur.

Schützt die Gebäudeversicherung vor Naturgefahren ausreichend?

Viele Immobilieneigentümer gehen davon aus, dass die vorhandene Wohngebäudeversicherung Gefahren durch Hochwasser und Überschwemmung abdeckt. Doch dies ist ein Irrtum. Richtig ist, dass die Wohngebäudeversicherung leistet, wenn die Schäden an der Immobilie durch Sturm (ab Windstärke 8), Blitz oder Hagel entstanden sind. Allerdings leistet sie nicht, wenn die Schäden durch Überschwemmungen aufgrund von Hochwasser oder Dauer- und Starkregen entstehen. In diesem Fall muss eine Elementarschadenversicherung allen Fällen vorliegen. Sie kann als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Liegt ein solcher Schutz nicht vor, muss man die Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Welche Schäden ersetzt die Elementarschadenversicherung?

Der Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung übernimmt u. a. die Kosten für

  • Reparaturen im und am Haus und an Nebengebäuden wie z. B. der Garage,
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes,
  • die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses,
  • eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, wenn das Haus unbewohnbar ist.

Der Elementarschutz in der Hausratversicherung sichert den kompletten Hausrat ab und

  • übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar
  • erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut zerstört ist.

Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz?

Das Team der GEV berät Sie zu Ihrem Versicherungsschutz telefonisch unter 040 3766 3367 oder informieren Sie sich über den Leistungsumfang auf der Webseite www.gev-versicherung.de.

Quelle: GEV Versicherung