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Pressemitteilung vom 19.01.2023
Musterklagen gegen Grundsteuerwertbescheide
Zweite Musterklage der Verbändekooperation bei Gericht eingereicht
Die vier Verbände Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, Haus & Grund Württemberg und Baden sowie der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg haben eine zweite Musterklage gegen das Landesgrundsteuergesetz beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht. Mit dieser weiteren Klage sollen Fragen rund um das System der Bodenrichtwerte als Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg untersucht werden. So ist aus Sicht der beteiligten Verbände das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte intransparent und ungenau. Gerade bei Grundstücken mit großen Grünflächen müssten laut den Gutachterausschüssen Abschläge vorgenommen werden, die aber vom Landesgrundsteuergesetz ausgeschlossen sind.
Was können Betroffene tun?
Solange die Grundsteuerwertbescheide nicht vorläufig oder ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, empfehlen die vier Verbände Eigentümern, die sich durch das neue Grundsteuerrecht in ihren Rechten verletzt sehen, mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Aktenzeichen für erste Musterklage steht fest
Die erste Musterklage wird unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 geführt. Dieses kann von den Steuerzahlern verwendet werden, um mit Verweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer in Baden-Württemberg Einspruch gegen den eigenen Grundsteuerwertbescheid einzulegen. Ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid findet sich entweder auf den Homepages der Verbände oder kann bei den (Orts-)Verbänden angefordert werden.
Ansprechpartner der Verbände:
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.:
Eike Möller
Tel. 0711 767740
Haus & Grund Württemberg e.V.:
Ottmar H. Wernicke
Tel. 0711 237650
Haus & Grund Baden e.V.:
Thomas Haller
info@landesverband-baden.de
Tel. 0721 8312810
Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.:
Andreas Werth
baden-wuerttemberg@verband-wohneigentum.de
Tel. 0721 981620
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